Ablauf & Kosten
Kontaktaufnahme
Verschwiegenheit
Kosten
Zu Beginn der Behandlung findet ein Erstgespräch statt. Das Erstgespräch dient in erster Linie dazu, dass Sie mir ihre aktuelle Situation schildern, Sie meine Arbeitsweise kennen lernen und wir ein gemeinsames Behandlungsziel formulieren können.
Nach dem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie eine klinisch-psychologische Behandlung bei mir in der Praxis in Anspruch nehmen möchten.
Absageregelung:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann bitte ich Sie diesen 24 Stunden im Vorfeld abzusagen, sonst muss ich die Honorarnote leider trotzdem in Rechnung stellen.
Als Klinische Psychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz 2013), dies umfasst die Inhalte ebenso wie die Tatsache, dass Sie überhaupt eine Behandlung bzw. Beratung in Anspruch nehmen. Unter diese fällt auch schon eine unverbindliche Kontaktaufnahme.
Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und wird mit 100€ in Rechnung gestellt.
Kostenübernahme:
Seit Jänner 2024 wird ein Teil der Kosten für eine klinisch-psychologischen Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Je nach Versicherung liegt der Kostenzuschuss ca. zwischen 30 und 45 Euro.
Zuschusstopf für Studierende:
Seit Herbst 2021 ist es für Studierende möglich, über die ÖH-Website einen Antrag, nicht nur für Psychotherapie, sondern auch, für die klinisch-psychologische Behandlung zur finanziellen Unterstützung im Umfang von bis zu 250€ zu stellen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.oehweb.at/zuschusstopf-fuer-psychotherapie/